27.10.2017 · Nachricht · Kündigung
Auf der Arbeit „Mein Kampf“ gelesen: Ohne Abmahnung raus
Einem ArbN, der in einem Pausenraum eines öffentlichen ArbG eine mit Hakenkreuz versehene Originalausgabe von „Mein Kampf“ liest, kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden.
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