26.08.2024 · Nachricht · Kosten
Wer ist Kostenschuldner der Pauschale für die Online-Verhandlung?
Kostenschuldner der Pauschale gemäß Nr. 9019 KV-GKG ist derjenige, der die Videokonferenzverbindung in Anspruch nimmt, das heißt, der Teilnehmer an einer solchen Videokonferenzverbindung, nicht aber die Partei, die an der Gerichtsverhandlung vor Ort in Präsenz teilnimmt.
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