22.02.2016 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Illoyales Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Die einseitige Feststellung von Vergütung und Ruhegehalt des Ehemanns durch eine ArbN in exponierter Stellung stellt eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Loyalitätspflichten dar.
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