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  • 22.02.2016 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    Illoyales Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung

    Die einseitige Feststellung von Vergütung und Ruhegehalt des Ehemanns durch eine ArbN in exponierter Stellung stellt eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Loyalitätspflichten dar.