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  • · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    Chef als „soziales Arschloch“ bezeichnet?Auch langjähriger Mitarbeiter fliegt fristlos raus!

    | Wer seinen Chef als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss damit rechnen, dass er diesen zukünftig nur noch von hinten sieht. Eine solche Beleidigung des Geschäftsführers kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. |

     

    Sachverhalt

    Der 62 Jahre alte ArbN war bei einem kleinen Gas- und Wasserinstallateurbetrieb seit über 23 Jahren beschäftigt. Neben den Geschäftsführern arbeiteten dort noch deren Mutter im Büro sowie drei Gesellen. Im Februar 2016 kam es zu einem Wortwechsel zwischen dem ArbN und dem Vater der Geschäftsführer, der früher den Betrieb geführt hatte. Ob dieser auf eine Frage etwas sarkastisch reagierte, ist streitig. Der ArbN verließ grußlos den Raum. Dabei hörte er, wie der eine Geschäftsführer das sinngemäß mit den Worten kommentierte: „Kinderkram/Sind wir hier im Kindergarten?“

     

    Am nächsten Morgen kehrte der ArbN in das Büro zurück. Er äußerte in einem gereizten Wortwechsel mit den Geschäftsführern, dass der Geschäftsführer F. B. gerne den Chef raushängen lasse, und dass sich dessen Vater ihm gegenüber wie ein „Arsch“ benommen habe. Der Geschäftsführer sei auf dem besten Wege, seinem Vater den Rang abzulaufen. Auf die Worte des ArbN: „Dann kündigt mich doch.“ erwiderte der Geschäftsführer: „Damit wir dann als soziale Arschlöcher dastehen.“ Der ArbN gab zur Antwort, dass die Firma dies sowieso schon sei. Nach dem Gespräch arbeitete der ArbN zunächst noch weiter und wurde abends für drei Tage von der Arbeit freigestellt. Als er sich nicht entschuldigte, kündigte der ArbG fristlos, hilfsweise ordentlich. Der ArbN wendet sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung. Seine Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Er habe aus einem Affekt heraus gehandelt und sei durch den ArbG sowie dessen Vater provoziert worden.