· Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
ArbG befragt alle ArbN mit Fragenkatalog zwecks Kündigungsvorbereitung eines ArbN: Geht das?
| Die Befragung aller ArbN im Betrieb im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten gegen einen ArbN mithilfe eines Fragenkatalogs (150 vorformulierte Fragen) kann zur Sachverhaltsaufklärung gerechtfertigt sein. |
Sachverhalt
Der ArbN ist seit 1995 als Schichtführer beschäftigt. Der ArbG ermöglicht es den ArbN, nicht mehr benötigte Materialien zur persönlichen Verwendung mitzunehmen. Hierzu müssen Freigabescheine verwendet werden, die von autorisierten Personen zu genehmigen sind. Auf diesen Scheinen ist der betroffene Mitarbeiter einzutragen, die Position anzukreuzen und die mitzunehmenden Gegenstände zu bezeichnen.
Am 30.3./31.3.23 fragte der ArbN den Produktionsleiter S, ob er am 1.4.23 eine Verladung von Schränken durchführen könne. Dieser stimmte zu. Der ArbN bat den Mitarbeiter B, sich um einen Freigabeschein für die Mitnahme von Kanthölzern zu kümmern. Im Ergebnis stellte der Produktionsmeister Str. einen von ihm unterschriebenen Blanko-Freigabeschein aus. Am 1.4.23 holte der ArbN die Kanthölzer ab und trug auf dem Freigabeschein „Kanthölzer aus Holzcontainer“ ein. Als Verlader unterschrieb B.
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