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  • 25.01.2021 · Fachbeitrag · Arbeitszeitbetrug

    Fristlose Kündigung wegen Privatnutzung

    | Kurze Aufenthalte zu Toilettengängen in der eigenen Wohnung eines Außendienstmitarbeiters sind für sich genommen nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung. |