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  • 24.04.2019 · Nachricht · Unterrichtungspflicht

    ArbG muss dem Betriebsrat Unfälle von Fremdpersonal nennen

    Der Betriebsrat (BR) kann vom ArbG verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des ArbG erleiden.