24.04.2019 · Nachricht · Unterrichtungspflicht
ArbG muss dem Betriebsrat Unfälle von Fremdpersonal nennen
Der Betriebsrat (BR) kann vom ArbG verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des ArbG erleiden.
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