24.05.2017 · Fachbeitrag · Streikrecht
So schnell kann sich das Blatt wenden: Auf dem Parkplatz eines Betriebsgeländes darf doch gestreikt werden
Es ist einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des ArbG durchzuführen.
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