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  • · Fachbeitrag · Digitale sexualisierte Gewalt im Arbeitsverhältnis

    Digitale sexualisierte Gewalt: Einordnung, Konsequenzen und Handlungspflichten, Teil 2

    von RAin Heike Mareck, Kanzlei Mareck, Dortmund

    Bildbasierte sexualisierte Übergriffe, das unaufgeforderte Versenden sexueller Inhalte über Messenger-Dienste, KI-generierte Deepfake-Pornographie und das gezielte Cyberstalking von Kollegen spielen sich zunehmend auch rund um Arbeitsverhältnisse ab. In Teil 2 geht es vorrangig um Maßnahmen, die der ArbG in solchen Fällen in seinem Unternehmen ergreifen kann und muss. 

    1. Zur Veranschaulichung: Vier Praxisbeispiele

    Diese vier Praxisbeispiele verdeutlichen anschaulich die derzeitige Rechtslage:

     

    • Beispiel 1: Der WhatsApp-Gruppenfall

    Ein Vertriebsmitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens erstellt zusammen mit zwei Kollegen eine interne WhatsApp-Gruppe, in der sexualisierte Kommentare über eine Kollegin ausgetauscht werden. Die Kollegin erfährt durch eine befreundete Mitarbeiterin von der Gruppe und beschwert sich schriftlich beim ArbG. Der ArbG unternimmt zunächst nichts, um den Betriebsfrieden nicht zu stören.