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  • 25.06.2021 · Nachricht · Mitbestimmung

    Hinausschieben der Rente: Mitspracherecht des Betriebsrats?

    | Auch die wiederholte Verlängerung eines Arbeitsvertrags über die Regelaltersgrenze hinaus durch Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts gemäß § 41 S. 3 SGB VI ist nicht mitbestimmungspflichtig. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Arbeitsvertragsparteien die Verlängerung des Arbeitsvertrags zu Recht auf § 41 S. 3 SGB VI gestützt haben. |