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  • 25.02.2015 · Fachbeitrag · Betriebsratswahl

    Keine nachträgliche Anpassung der Geschlechterquote

    | Die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats ist nicht nachträglich anzupassen, wenn die Geschlechterquote im Nachrückverfahren übererfüllt wird. |