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  • · Fachbeitrag · Weisungsabhängigkeit

    Konkreter Sachvortrag zur Weisungsgebundenheit vor dem Arbeitsgericht erforderlich

    Der Vortrag zur Weisungsabhängigkeit eines ArbN muss Angaben dazu enthalten, welche Personen welche konkreten Weisungen erteilt haben sollen (LAG Düsseldorf 18.12.14, 15 Ta 582/14, Abruf-Nr. 174530).

     

    Sachverhalt

    Die Mitarbeiterin war als Museumshüterin (Kustodin) bei einem Verein tätig, der das Museum betrieb. Die Kustodin war selbst Mitglied des Vereins und verlangte auf der Grundlage eines mit dem Verein geschlossenen Vertrags, der nicht als Arbeitsvertrag ausgestaltet war, rückständige Vergütung von etwa 50.000 EUR. Die Kustodin meinte, sie sei ArbN.

     

    Neben dem Vertrag, der Grundlage der Klage war, war die Kustodin auch im Rahmen von Aufträgen ihrer Werbeagentur für den beklagten Verein tätig. Hinzu kamen ein Bewirtschaftungsvertrag und Mietverträge über Wohnraum und einen Werkraum zur gewerblichen Nutzung.