Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Sommer-Spezial 2021

    45 Fragen und Antworten zu den häufigsten Problemen im arbeitsgerichtlichen Verfahren

    | Während es im ersten Teil dieser Reihe um Probleme in Zusammenhang mit Leistungs- und Zahlungsklagen, der Aufrechnung, der Urlaubsabgeltung und -gewährung sowie den Ausschlussklauseln ging, beschäftigt sich der zweite Teil mit Fragen im Zusammenhang mit Stufenklagen, der Zeugniserteilung und den arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsansprüchen. |

     

    Frage 12: Wie sieht es generell aktuell mit der Verjährung und dem Verfall von Urlaubsansprüchen nach aktueller Rechtsprechung aus?

     

    Antwort: Generell gilt nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des EuGH, der das BAG folgt, dass gesetzliche (Mindest-)Urlaubsansprüche im Fall einer dauerhaften Erkrankung des/der ArbN 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres, in dem sie entstanden sind, verfallen, wenn der/die ArbN durch dauerhafte, zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung gehindert war, diese in natura zu nehmen.