28.09.2018 · Fachbeitrag · Kirchliches Arbeitsrecht/AGG
Die Wiederheirat eines Chefarztes ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund
| Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen. |