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  • 05.01.2009 | Zwangsvollstreckung

    Ansprüche auf Arbeitszeugnisse erfolgreich vollstrecken

    von Christian Noe, Rechtsanwaltsfachangestellter, Gelsenkirchen

    Im Anschluss an die Beiträge des Autors zur Vollstreckungspraxis in arbeitsrechtlichen Mandaten, die Maßnahmen für eine zielgerichtete Vollstreckung und ein effektives Informationsmanagement veranschaulicht haben, geht es nachfolgend um die effektive Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Denn die Erlangung des Arbeitszeugnisses ist für den ArbN und sein weiteres berufliches Fortkommen von existentieller Bedeutung. Umso wichtiger ist eine möglichst kurzfristig zum Erfolg führende Zwangsvollstreckung.  

     

    Voraussetzungen für den Beginn der ZV

    Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gelten auch bei der Zwangsvollstreckung in arbeitsrechtlichen Mandaten (Noe, AA 08, 181). Das heißt, das arbeitsgerichtliche Urteil mit dem zu vollstreckenden Zeugnisanspruch muss eine Vollstreckungsklausel aufweisen und zugestellt worden sein.  

     

    Die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist im Arbeitsgerichtsverfahren kürzer als im Zivilprozess, was eine Zeitersparnis für den Prozessvertreter bedeuten kann. Sie beträgt nur eine Woche und ist eine Notfrist (§ 59 ArbGG). Anschließend tritt Rechtskraft ein.