01.08.2006 | Vertragsgestaltung
Unwirksame Ausschlussfrist, wenn Ende des Arbeitsverhältnisses Frist in Gang setzen soll
| Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, benachteiligt den ArbN unangemessen und ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG 1.3.06, 5 ZR 511/05, Abruf-Nr. 061991). |
Praxishinweis
Mit dieser Entscheidung führt das BAG seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Ausschlussklauseln wegen unangemessener Benachteiligung des ArbN i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (Zusammenstellung: Rummel, AA 06, 67) konsequent weiter.
Umfassend zur Wirksamkeit von Ausschlussklauseln (einzelvertraglich, formularmäßig, tarifvertraglich): Rummel, AA 05, 213 (Checkliste). Neue Leser können die Beiträge kostenlos anfordern (aa@iww.de oder Fax: 02596 922-99 – kein Faxabruf!).
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 142 | ID 85453