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  • 02.11.2010 | Tarifvertrag

    Kriterien der Auslegung

    Führen bei einer Auslegung tarifvertraglicher Normen alle nach den anerkannten Auslegungsmethoden heranzuziehenden Gesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei unbefangenem Durchlesen der Regelung näherliegend erscheint. Typischerweise wird hierbei ein von den Normadressaten als maßgeblich empfundenes Ergebnis der Auslegung erzielt (BAG 22.4.10, 6 AZR 962/08, Abruf-Nr. 103352).

     

    Praxishinweis

    Zur Auslegung nachstehend unsere Checkliste „Tarifvertragsauslegung“.  

     

    Checkliste: Tarifvertragsauslegung

    Reihenfolge der Auslegungsschritte nach BAG:  

     

    • Wortlaut des TV: Ziel ist Ermittlung des Sinns nach allgemeinem Sprachgebrauch oder (vorrangig) eigenständiger Definition der TV-Parteien
    • Tarifzusammenhang (= Bedeutungszusammenhang des TV)
    • Tarifgeschichte und Tarifübung (Konstanz der Regelungssachverhalte)
    • Entstehungsgeschichte des TV

     

    Auslegung hat unter Beachtung der „Anschauung“ der beteiligten Berufskreise zu erfolgen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 191 | ID 139701