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  • 07.09.2009 | Sachbezüge

    Mahlzeitengestellung durch Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit

    Der BFH hatte entschieden, dass Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Rahmen einer Auswärtstätigkeit aus einmaligen Anlass (zum Beispiel Fortbildung) gewährt werden, mit den tatsächlichen Werten anzusetzen sind und nicht mit den Sachbezugswerten (Beschluss vom 19.11.2008, Az: VI R 80/06; Abruf-Nr. 090120). Die Anwendung dieser Rechtsprechung ist in der Praxis allerdings wenig praktikabel und nur selten vorteilhaft. Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Ausgabe 6/2009, Seite 96.  

    Wichtig: Das BMF will die BFH-Rechtsprechung grundsätzlich anwenden. Gleichzeitig können Arbeitgeber aber auch weiterhin nach den bisher geltenden Regelungen der LStR (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2) verfahren. (Schreiben vom 13.7.2009, Az: IV C 5 - S 2334/08/10013)(Abruf-Nr. 092363)  

    Quelle: Seite 146 | ID 129831