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  • 01.01.2006 | Kündigungsrecht

    Nicht immer Sperrzeit bei Eigenkündigung

    Bei einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund kann keine Sperrzeit verhängt werden (LSG Nordrhein-Westfalen 6.9.05, L 9 AL 153/04, Abruf-Nr. 053447).

     

    Praxishinweis

    Das LSG stellt klar, dass ein solcher wichtiger Grund vorliegt, wenn dem ArbG zum Zeitpunkt der Eigenkündigung eine Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch eine sozial gerechtfertigte Kündigung gedroht hätte, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht hätte wehren können. Es ist dem ArbN nicht zuzumuten, das Beschäftigungsverhältnis solange fortzusetzen, bis er nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis eingehen kann.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 18 | ID 85210