24.06.2014 · Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung
Insolvenzverwalter verlangt vom ArbN Lohnzahlungen: Zu Recht?
Lohnzahlungen, die nach Insolvenzbeantragung des ArbG unter Androhung der Zwangsvollstreckung durch den ArbN aus einem Vollstreckungstitel erlangt werden, können vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden.
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