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  • 01.03.2005 | Insolvenz

    Wie kann die Zahlung von Insolvenzgeld beschleunigt werden?

    von RA F.-J. Rehmann und Ref. P. Suminski, Büren/Bad Wünnenberg

    In den letzten Ausgaben von Arbeitsrecht aktiv wurde aufgezeigt, was beim Antrag auf Insolvenzgeld beachtet werden muss (AA 05, 6) und welchen Umfang das Insolvenzgeld hat (AA 05, 21). Da der ArbN bei Antragstellung schon längere Zeit ohne Einkommen ist, stellt sich die Frage, wie die Zahlung des beantragten Insolvenzgelds beschleunigt werden kann. Der vorliegende Beitrag gibt Antworten auf diese Frage.  

    Antrag auf Vorschuss

    Die Agentur für Arbeit kann einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld leisten.  

     

    Voraussetzungen des Vorschusses

    Nach § 186 SGB III kann der Vorschuss gewährt werden, wenn  

    • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ArbG beantragt ist (Nr. 1),
    • das Arbeitsverhältnis beendet ist (Nr. 2) und
    • die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.

     

    Alle Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Durch das Tatbestandsmerkmal der Beendigung des Arbeitsverhältnisses soll eine lang andauernde Vorfinanzierung und eine Insolvenzverschleppung vermieden werden.