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  • 24.09.2015 · Fachbeitrag · Verzugslohn

    Kann es zu einem Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses kommen?

    Der Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs setzt ein erfüllbares, das heißt ein tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Wird das Arbeitsverhältnis rückwirkend begründet, liegt ein solches für den vergangenen Zeitraum nicht vor.