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  • 06.08.2026 · Nachricht · Vergütung

    Wenn das Arbeitsverhältnis ruht = keine variable Vergütung geschuldet

    Ist eine variable Vergütung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung neben einem Fixum als Bestandteil eines einheitlichen jährlichen Zieleinkommens ausgestaltet, ist sie Teil der im Synallagma stehenden Vergütungsleistung und für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht geschuldet.