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  • · Fachbeitrag · Studiengebühren

    Nicht so einfach: Die Anforderungen an eine wirksame Rückzahlungsklausel

    | Rückzahlungsklauseln hinsichtlich vom ArbG verauslagter Aus- und Fortbildungskosten, die für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingreifen, sind unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn sie nicht hinreichend nach Grund und Sphäre der Beendigung differenzieren. In diesem Fall ist die Klausel in der Regel unwirksam und ein Rückzahlungsanspruch nicht gegeben. |

     

    Sachverhalt

    Die ArbN absolvierte an der X. Fachhochschule GmbH ein duales Studium. Zwecks Ausbildung traf sie mit dem ArbG in 2015 eine „Training-on-the-Job“-Vereinbarung. In dieser heißt es auszugsweise:

     

    § 1 Ziel des Training-on-the-Job