29.08.2025 · Nachricht · Lohnanspruch
Rückzahlung der vom ArbG übernommenen Studiengebühren
| Eine Klausel in den AGB, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt den Studenten unangemessen und ist unwirksam. Dies gilt zumindest, wenn praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in ihrer Verantwortungssphäre liegen, von der Rückzahlungspflicht nicht ausgenommen sind. |
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