29.11.2017 · Nachricht · Insolvenzrecht
Rückforderung von „Druckzahlungen“ in der Insolvenz
Zahlungen des ArbG an ArbN und Auszubildende, die nicht in der geschuldeten Art erfolgen, können vom späteren Insolvenzverwalter gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO ohne weitere Voraussetzungen zur Masse zurückgefordert werden. Vorausgesetzt, die Zahlungen sind nach dem Insolvenzantrag vorgenommen worden, der zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig