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  • · Fachbeitrag · Insolvenz/Urlaub

    Arbeit für vorläufigen Insolvenzverwalter:Urlaubsabgeltung ist Masseverbindlichkeit

    von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA ArbR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen

    | In der Insolvenz des ArbG ist der Anspruch des ArbN auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen, falls der starke vorläufige Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat. |

     

    Sachverhalt

    Der ArbN begehrt die Zahlung von Urlaubsabgeltungsansprüchen. Er war beim ArbG tätig, über deren Vermögen später ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Seine Arbeitsleistung wurde von der Beklagten als damalige vorläufige Insolvenzverwalterin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beansprucht. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit seiner Klage verlangte der ArbN für die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommenen Urlaubstage die Zahlung von Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit. Die Beklagte lehnte dies als Insolvenzverwalterin ab, weil es sich nur um eine zur Insolvenztabelle anzumeldende Insolvenzforderung handle. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab (LAG Berlin-Brandenburg 10.10.18, 23 Sa 505/18). Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei keine Masseverbindlichkeit.

     

    Entscheidungsgründe

    Die dagegen gerichtete Revision des ArbN war vor dem BAG (25.11.21, 6 AZR 94/19, Abruf-Nr. 227364) erfolgreich. Der 6. Senat qualifizierte den Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit. Die Klageforderung sei daher vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen.