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  • · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Beitragsfuß zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt stabil

    | Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß 2017 der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 3,90 EUR (2016: 3,90 EUR). |

     

    Die anhaltend gute Wirtschaftslage in den Mitgliedsunternehmen sowie die vorausschauende Finanzplanung der VBG haben diese Entscheidung ermöglicht. Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2017 auf 48 EUR (2016: 48 EUR) festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.

     

    Die VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die Kundinnen und Kunden der VBG zahlen jedoch nur so viel wie nötig. Nach Ende eines Kalenderjahres legt die VBG die Aufwendungen auf alle Beitragspflichtigen um. Der Beitrag wird nach der gemeldeten Entgeltsumme, nach der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß berechnet.

     

    Der Jahresbeitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2017 3,20 EUR, 2018 ist eine Anpassung auf 3,40 EUR je Versicherungsverhältnis notwendig.

     

    Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1861 EUR je 1.000 EUR Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2017 ein Freibetrag von 214.500 EUR Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3486 EUR je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.

     

    Quelle | VGB

    Quelle: ID 45280825