Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.01.2021 · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Im laufenden Prozess besser nicht eigenmächtig Urlaub nehmen

    | Tritt ein ArbN während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens eigenmächtig einen Urlaub an, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung. |