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  • · Fachbeitrag · Fasching

    Darf der Arbeitnehmer verkleidet zur Arbeit kommen?

    | Heute ist Rosenmontag, der Straßenkarneval ist in vollem Gange. In einigen Gegenden haben Arbeitnehmer frei, um feiern zu können. Andere Arbeitnehmer müssen dagegen arbeiten. Dürfen sie dann zumindest komstümiert zur Arbeit kommen? |

     

    Diese Frage kann nicht mit einem einfachen ja oder nein beantwortet werden. Es kommt auf die jeweilige Situation bzw auf das Unternehmen an:

     

    • Vom Prinzip her kann der Arbeitnehmer bei der Arbeit tragen, was er möchte. Er kann sich also auch verkleiden. In manchen Betrieben wird dies sogar sehr gerne gesehen oder gar gefordert (z.B. als Marketingmaßnahme beim Bäcker).

     

    • Von diesem Grundsatz gibt es allerdings auch Ausnahmen. So gibt es Bereiche, wo dies aus hygienischen Gründen nicht möglich ist (so darf sich z.B. der Arzt bei der OP nicht als Gorilla verkleiden). Auch gibt es bestimmte Branchen, in denen eine feste Kleiderordnung herrscht (z.B. Banken).

     

    Letztlich entscheidet der Arbeitgeber, was erlaubt ist und was nicht.

    Quelle: ID 49201752