Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.01.2022 · Nachricht · EuGH

    Urlaub muss bei Mehrarbeitszuschlägen mitzählen

    Nimmt ein ArbN bezahlten Urlaub, darf sich das nicht negativ auf die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auswirken. Eine Tarifklausel, die diese Urlaubsstunden nicht berücksichtigt, verstößt gegen EU-Recht.