26.01.2022 · Nachricht · EuGH
Urlaub muss bei Mehrarbeitszuschlägen mitzählen
Nimmt ein ArbN bezahlten Urlaub, darf sich das nicht negativ auf die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auswirken. Eine Tarifklausel, die diese Urlaubsstunden nicht berücksichtigt, verstößt gegen EU-Recht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig