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  • 08.06.2026 · Nachricht · Entgeltrückzahlung

    Kenntnis fehlenden Rechtsgrunds schließt Rückforderung aus

    Rückzahlungsansprüchen wegen unbeabsichtigter Entgeltüberzahlungen kann auch bei Kenntnis des fehlenden Rechtsgrunds zum Zeitpunkt der Zahlungsbewirkung der Einwand des § 814 BGB nicht entgegengesetzt werden.