· Fachbeitrag · Dienstwagen
Widerruf der privaten Dienstwagennutzung in Freistellung möglich
von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwältin Jule Sofie Hindahl, Noerr PartGmbB, Düsseldorf
Der ArbG kann die private Dienstwagennutzung gegenüber dem gekündigten ArbN während einer Freistellung widerrufen.
Sachverhalt
Dem ArbN stand ein Dienstwagen zu, den er auch privat nutzen durfte. Darüber hinaus war vertraglich vereinbart, dass der ArbG die private Nutzung des Dienstwagens unter anderem dann widerrufen kann, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist und er den ArbN berechtigt von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt hat. Ein (Entschädigungs-)Anspruch des ArbN wegen des Entzugs der privaten Nutzung sollte in diesen Fällen nicht bestehen.
Mit Schreiben vom 8.5.23 kündigte der ArbG den ArbN ordentlich zum 31.8.23 und stellte ihn mit sofortiger Wirkung unwiderruflich von der Verpflichtung zur Erbringung seiner Arbeitsleistung frei. Zugleich verlangte er die Rückgabe des Dienstwagens zum 24.5.23. Dem kam der ArbN nach, erhob jedoch Klage und verlangte Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für den Entzug des Dienstwagens.
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