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  • · Fachbeitrag · Beamtenrecht/Dienstzeit

    NRW-Polizisten wird Ankleiden als Arbeitszeit angerechnet

    | NRW-Polizisten erhalten für das Anlegen von Pistole, Schutzweste und Handfesseln pro Dienstschicht zukünftig zwölf Minuten Arbeitszeit angerechnet. Damit wird ein jahrelanger Rechtsstreit beendet. |

     

    Die Regelung betreffe NRW-Beamte im Wechselschichtdienst, so die Gewerkschaft der Polizei. Sie wurde im Rahmen der Neufassung der Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVOPol) vereinbart. Damit werden bei der Polizei erstmals landesweit verbindliche Rahmenbedingungen für Schichtdienstmodelle festgelegt. Zudem wurden Forderungen der GdP übernommen, wie zum Beispiel eine zeitunterdeckende Dienstplanung, die maximale Planung von vier Nachtschichten, eine 1:1-Vergütung von Bereitschaftszeiten und die Vergütung von Fahrtzeiten bei Rufbereitschaften.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 93 | ID 44695598