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  • 25.05.2020 · Nachricht · Beamtenrecht

    Stell Dir vor, Du bist Beamter und willst nicht in das Homeoffice?!

    | Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend im Homeoffice zu arbeiten. |