29.10.2020 · Nachricht · Home-Office
Home-Office für Beamtin ist durchaus amtsangemessen
| Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Home-Office-Dienst zu leisten. |
| Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Home-Office-Dienst zu leisten. |