06.05.2026 · Nachricht · Arbeitszeitverringerung
Kein Anspruch auf Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes
§ 9 S. 1 TzBfG eröffnet für teilzeitbeschäftigte ArbN keinen Anspruch dahingehend, dass der ArbG einen Arbeitsplatz nach den Arbeitszeitwünschen des ArbN schaffen oder darauf ausrichten muss oder dem Teilzeit-ArbN die für einen anderen Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuzuteilen hat.
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