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  • 26.01.2022 · Nachricht · Arbeitszeitkonto

    Ausgleich des AZ-Kontos durch Zahlung bei Ende der Tätigkeit

    | Wenn nicht etwas anderes geregelt ist, ist das positive Zeitguthaben eines ArbN spätestens mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszugleichen – auch, wenn Rechtsgrundlage des Zeitkontos eine Dienstvereinbarung ist. |