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  • 26.10.2023 · Nachricht · Arbeitszeit

    Zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    | Ermächtigt eine Betriebsvereinbarung den ArbG einseitig dazu, ein bereits erarbeitetes Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto zu verwenden, um dem ArbN künftig weniger Schichten zuteilen zu müssen, verschiebt diese Regelung in unrechtmäßiger Art und Weise das Betriebsrisiko auf den ArbN, wenn der ArbN nicht frei darüber entscheiden kann, ob und wie viele Schichten ihm zugeteilt werden. |