· Fachbeitrag · Arbeitszeit
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für angestellte Rechtsanwälte
von RA Dr. Toni Kapfelsperger, München
Die Verpflichtung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten als auch die Verpflichtung zur Unterweisung der Anwälte, ihre Arbeitszeiten zu erfassen, ist rechtmäßig.
Sachverhalt
Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg erhielt im November 2020 eine Beschwerde über eine Rechtsanwaltskanzlei, Dort werde das Arbeitszeitschutzgesetz regelmäßig massiv überschritten und missachtet. Anwesenheiten von täglich 9 bis 22/23 Uhr kämen regelmäßig täglich vor und würden den Mandanten entsprechend in Rechnung gestellt. Bei einer Vor-Ort Besichtigung der Rechtsanwaltskanzlei wurde mitgeteilt, dass es keine Aufzeichnungen der Arbeitszeiten gebe.
Zum Zwecke des Arbeitnehmerschutzes erging ein Bescheid, mit dem die Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet wurde
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