15.12.2016 · Fachbeitrag · Arbeitnehmerentsendegesetz
Keine Doku-Pflicht für Landwirte bei der Arbeitszeit ihrer ArbN
Ein Landwirt ist nach dem AEntG nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten seines ArbN aufzuzeichnen. Unterlässt er die Aufzeichnungen, verhält er sich nicht ordnungswidrig.
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