· Nachricht · Weiterbeschäftigungsanspruch
Der Weiterbeschäftigungsanspruch begründet keine Arbeitspflicht
| Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch dient nur der Verwirklichung des Beschäftigungsinteresses des Arbeitnehmers. Er begründet keine Arbeitspflicht. |
Hierauf wies das LAG Baden-Württemberg hin (19.5.21, 10 Sa 69/20, Abruf-Nr. 225015). Der Senat machte bei der Gelegenheit auch deutlich, dass der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts mit der Anerkennung eines allgemeinen arbeitsvertraglichen Anspruchs auf Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses im Beschluss vom 27.2.85 nicht gegen den in Art. 20 Abs. 3 GG normierten Verfassungsgrundsatz der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht verstoßen hat.
Quelle: ID 47716454