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  • · Nachricht · Vermögenswirksame Leistungen

    Viele Arbeitnehmer verzichten aus Unwissenheit auf Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber

    | Mehr als 23 Millionen Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf sogenannte vermögenswirksame Leistungen ‒ doch nur 14 Millionen von ihnen nutzen diese auch. Fast jeder zweite Angestellte verzichtet also jährlich auf Geld, das ihm eigentlich zustehen würde. Dabei ist das Prinzip dieser Leistungen simpel. |

     

    Der Arbeitgeber überweist seinen fest angestellten Mitarbeitern jeden Monat einen bestimmten Betrag, der von Branche zu Branche unterschiedlich ausfällt. „Das kann von 6,65 Euro bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Diensts bis hin zu 40 Euro im Bankensektor gehen“, sagt Brigitte Carle, Vorstand beim Stuttgarter Finanzdienstleister Pecunis AG. Ob und wie viel vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, hängt davon ab, ob sich der Arbeitgeber durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeits- oder Tarifvertrag dazu verpflichtet hat. Ist dies der Fall fließt der vom Arbeitgeber zugeschossene Betrag in einen Sparvertrag. Dieser besitzt in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist. Die Anlageform kann der Arbeitnehmer dabei selbst bestimmen. „Bei Bausparverträgen, Aktienfonds oder der Tilgung eines Bausparkredits gibt es zusätzlich eine staatliche Förderung für Geringverdiener“, sagt Brigitte Carle.

     

    Um solche Staatszuschüsse zu erhalten, darf das Jahreseinkommen des Empfängers eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Bei Aktienfonds etwa beträgt sie 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare. Ist diese Bedingung erfüllt, greift die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, und der Staat zahlt noch einmal 20 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis 400 Euro. Das bedeutet ein direktes Geldgeschenk von bis zu 80 Euro im Jahr. Beim Bausparen liegt die Einkommensgrenze niedriger: 17.900 Euro für Alleinstehende, 35.800 Euro für Ehepaare. So verteilt der Staat jährlich mehr als 78 Millionen Euro an Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Arbeitgeberzuschuss meist nur anteilig, freie Mitarbeiter und Rentner gar nicht.

     

    PRAXISTIPP | Es besteht also noch ein umfassender Beratungsbedarf bei den Arbeitnehmern, der u.a. bei Vertragsneugestaltungen oder -überprüfungen deutlich gemacht werden sollte.

     

     

    Quelle: ID 38535710