· Fachbeitrag · Mindestlohn
Mindestlohn ab 2026 ‒ Was ist zu beachten?
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Nach dem einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.6.25 soll der Mindestlohn ab 1.1.26 auf 13,90 EUR/Std. und ab 1.1.27 auf 14,60 EUR/Std. brutto steigen. Die entsprechende 5. Mindestlohn-AnpassungsVO wurde vom Bundeskabinett am 29.10.25 beschlossen und tritt nach Verkündung im BGBl in Kraft. Was ist in der Praxis zu beachten? |
1. Hintergrund: Gesetzlicher Mindestlohn seit 2015
Seit 2015 gilt gesetzlich ein flächendeckender Mindestlohn (zunächst 8,50 EUR). Dieser wurde zum 1.10.22 einmalig auf 12 EUR je Zeitstunde angehoben. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns weiterhin die Mindestlohnkommission entscheidet ‒ erstmals zum 30.6.23 zur Anpassung der Mindestlohnhöhe mit Wirkung zum 1.1.24. Der Mindestlohn betrug nach der 4. MiLoAnpV zunächst 12,41 EUR brutto/Stunde, zum 1.1.25 ist er auf 12,82 EUR brutto/Std. gestiegen.
2. Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle ArbN ab 18 Jahren unabhängig von der Branchenzugehörigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn. Keine ArbN im Sinne des Mindestlohngesetzes sind unter anderem:
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