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  • 23.10.2015 · Fachbeitrag · Kündigungsschutz/AGG

    Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen: Teil 2

    | Die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 AGG) darstellen und den ArbG zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichten. |