27.02.2020 · Nachricht · Kündigung
Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige = Kündigung unwirksam
Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der ArbG eine Massenentlassungsanzeige an die Agentur für Arbeit erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von ArbN innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig