· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Zwischenstopp im Waschsalon ‒ kein versicherter Wegeunfall
| Fährt ein Beschäftigter frühzeitig von zu Hause los, um vor Arbeitsbeginn noch einen auf dem direkten Weg liegenden Waschsalon aufzusuchen, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. |
Hierauf wies das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hin. Nach der Entscheidung gilt das auch, wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen Strecke ereignet.
Quelle | LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.6.2018, L 8 U 4324/16, Abruf-Nr. 202743
Quelle: ID 45443080