25.05.2018 · Nachricht · Entgeltumwandlungsvereinbarung
Kein Anspruch des ArbN auf Kündigung einer Direktversicherung
Der bloße Geldbedarf gibt dem ArbN für sich genommen keinen Anspruch gegen den ArbG, einen Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der ArbN den Rückkaufswert erhält.
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