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  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Urlaubs- und Prozessrecht. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Urlaubsrecht - LAG Schleswig-Holstein 6.12.12, 4 Sa 173/12, Abruf-Nr. 130543

    Bezieht der ArbN während seiner andauernden Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Krankengeldbezugs Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und ruht das Arbeitsverhältnis deshalb, entsteht dennoch der gesetzliche Urlaubsanspruch. Hierauf wies das LAG Schleswig-Holstein noch einmal hin.

    AGG - LAG Schleswig-Holstein 13.11.12, 2 Sa 217/12, Abruf-Nr. 130544

    Die Nichtbeantwortung einer Stellenbewerbung kann nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein in Verbindung mit anderen Indizien eine Indiztatsache für eine Diskriminierung i. S. des § 1 AGG darstellen. Die Angabe, es werde in einem „dynamischen Team“ gearbeitet, stellt dagegen nach Ansicht der Richter ohne weitere Zusätze wie Altersangabe oder „jung“ keinen Hinweis auf eine Altersdiskriminierung dar.

    AGB - BAG 23.8.12, 8 AZR 804/11, Abruf-Nr. 130545

    Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, der zufolge der ArbN seine Steuererklärung durch eine vom ArbG beauftragte Steuerberatungsgesellschaft erstellen lassen muss, benachteiligt den ArbN als Allgemeine Geschäftsbedingung unangemessen, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.

    Prozessrecht - LAG Düsseldorf 19.12.12, 7 Sa 603/12, Abruf-Nr. 130546

    Der Kläger genügt nach Ansicht des LAG Düsseldorf seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nicht, wenn er die ihn behandelnden Ärzte nur gegenüber dem Gericht und seinen eigenen Prozessbevollmächtigten, nicht aber bezogen auf den Prozessgegner, von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet. Darin kann eine Beweisvereitelung zu sehen sein. Bei der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht handelt es sich um ein höchst persönliches Recht. Eine Prozessvollmacht genügt zur Abgabe dieser Erklärung nicht, insbesondere dann nicht, wenn der Kläger nach Erteilung der Prozessvollmacht im laufenden Verfahren ausdrücklich erklärt hat, er sei nicht damit einverstanden, dass die Beklagte bei der Vernehmung der Ärzte anwesend sei.

    PKH - LAG Hessen 17.10.12, 7 Ta 281/12, Abruf-Nr. 130547

    Das LAG Hessen hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Arbeitsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender PKH-Erklärung i.S.d. § 117 Abs. 2 ZPO erst zurückweisen darf, wenn es dem Antragsteller eine Frist zum Nachreichen gesetzt hat und diese verstrichen ist (vgl. OVG Lüneburg, FamRZ 07, 295). Dies gilt nach der Entscheidung auch im Falle der Beendigung des Klageverfahrens durch ein klageabweisendes Versäumnisurteil jedenfalls dann, wenn sich aus den ohne das gesetzlich vorgeschriebene Formular eingereichten Unterlagen (hier: SGB II-Bescheid) ergibt, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung ohne Zweifel vorliegen.

    Zwangsvollstreckung - LAG Hessen 30.10.12, 13 Sa 928/12, Abruf-Nr. 130548

    Die Klage gegen einen Betriebserwerber kann unzulässig sein, wenn bereits ein Titel gegen den ursprünglichen Betriebsinhaber besteht. Hierauf wies das LAG Hessen hin. Der Kläger könne gem. §§ 727, 731 ZPO einen Anspruch auf Erteilung der Vollstreckungsklausel gegen den Erwerber aus dem Urteil gegen den ursprünglichen Betriebsinhaber haben, wenn der Erwerber den Betrieb gemäß § 613a BGB übernommen und daher Rechtsnachfolger im Sinne des § 727 ZPO ist.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 54 | ID 38066420