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  • 22.08.2016 · Fachbeitrag · Betriebsvereinbarung

    Auch bei der Betriebsrente müssen alle gleich behandelt werden!

    | Wann dürfen ArbN, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des ArbG ausgenommen werden? Nur dann, wenn die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese ArbN im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten. |